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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der ApexHygiene Group GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.


1.2 Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsumfang und Nachunternehmer

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Einzelvertrag vereinbarten Dienstleistungen in den Räumlichkeiten bzw. Objekten des Auftraggebers zu erbringen. Art, Umfang und Häufigkeit werden individuell festgelegt.


2.2 Zu den angebotenen Leistungen gehören insbesondere: Reinigungsdienste, insbesondere Unterhalts-, Grund-, Intensiv-, Sonder- und Tiefgaragen-reinigung sowie Mietersichtung und -auswahl sowie Wohnungs-besichtigungen.


2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Damit eine gründliche Reinigung erfolgen kann, setzt der Auftragnehmer voraus, dass die zu reinigenden Flächen freigeräumt sind. Das Wegräumen von persönlichen Gegenständen, Geschirr oder Dekorationsartikeln ist nicht Teil des Leistungsumfangs.


3.2 Verbrauchsmaterialien (z. B. Seife, Müllbeutel, Papierhandtücher) stellt der Auftraggeber bereit. Arbeitsmittel und Maschinen werden vom Auftragnehmer bereitgestellt.
 

3.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bei Bedarf unentgeltlich einen verschließbaren Raum oder Schrank zur Verfügung.
 

3.4 Strom sowie Kalt- und Warmwasser sind unentgeltlich durch den Auftraggeber bereitzustellen.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.


4.2 Er verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.


4.3 Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail an info@apex-hygiene.de erfolgen.


4.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung

5.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern sie netto angegeben wurden.


5.2 Sonderaufträge, die über den regelmäßigen Leistungsumfang hinausgehen, werden separat berechnet.
 

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer als Verwendungszweck.
 

5.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt die Rechnung als anerkannt.
 

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise bei einer Erhöhung der tariflichen Mindestlöhne, der Lohnnebenkosten oder bei erheblichen Steigerungen der Material- bzw. der Energie- und Beschaffungskosten entsprechend der Kostensteigerung mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende anzupassen.
 

5.6 Einzelne, insbesondere feiertagsbedingte Leistungsausfälle begründen keinen Anspruch auf anteilige Kürzung der Vergütung oder auf eine Nachholung der Leistung.
 

5.7 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 

6. Leistungsausfall und Höhere Gewalt

6.1 In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, rechtmäßige Streiks) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
 

6.2 Fällt die Reinigungsleistung aufgrund unvorhersehbarer betrieblicher Umstände (z.B. kurzfristiger, massiver krankheitsbedingter Personalausfall) aus, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen zeitnahen Ersatztermin anbieten. Ein Recht auf sofortige Minderung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall zunächst nicht, sofern die Nachholung der Leistung für den Auftraggeber zumutbar ist.

7. Leistungsabnahme und Mängelgewährleistung

7.1 Die erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn nicht spätestens am folgenden Werktag nach Durchführung schriftlich begründete Mängel angezeigt werden.
 

7.2 Die Anzeige muss Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels genau benennen.
 

7.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst bei erfolgloser Nachbesserung kann eine Minderung der Vergütung geltend gemacht werden.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gelten die gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt.


8.2 Eine Betriebshaftpflichtversicherung von Seiten des Auftragnehmers besteht.
 

8.3 Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag nach Feststellung, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, kann die Haftung entfallen, es sei denn, die Verspätung hatte keinen Einfluss auf die Feststellung oder Behebung.
 

8.4 Keine Haftung besteht für Schäden oder Mängel, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht ausreichend und rechtzeitig Informationen über Art und Beschaffenheit der Flächen und Gegenstände zur Verfügung stellt.
 

8.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Wertgegenstände und vertrauliche Unterlagen sicher zu verwahren. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände.
 

8.6 Bei Verlust von Schlüsseln, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übergeben wurden, haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Der Ersatz von Folgeschäden durch Schlüsselverlust ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
 

9. Abwerbeverbot

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter des Auftragnehmers direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.


9.2 Bei jedem Verstoß gegen das Abwerbeverbot zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe, deren Höhe vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann.

10. Kommunikation, Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Die gesamte geschäftliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Firmenanschrift, telefonisch oder per E-Mail an info@apex-hygiene.de. Gespräche mit vor Ort tätigem Personal gelten nicht als verbindlich oder vertraglich wirksam.
 

10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Leistungserbringung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
 

10.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen nationalen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
 

11. Kommunikation, Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
 

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 

11.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig.

Stand der AGB: März 2026

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